Blower Door Test
Luftdichtes Bauen ist Vorschrift.
Die Wärmeschutzverordnung (WSVO) ´95, EN 13829 und DIN 4108 bilden die rechtliche Handhabe dafür, dass die Einhaltung der bereits seit 1981 in DIN 4108 gemäß dem Stand der Technik geforderten Luftdichtheit einer Überprüfung standhalten muss (siehe WSVO ´95 §4 Abs.4). Das gilt für Neubauten genauso wie für sanierte Gebäude. Jedes Handwerk welches mit der Gebäudehülle zu tun hat, hat diese luftdicht aufzubauen.Bei Gebäuden ist ein hoher Energieverbrauchhäufiger durch fehlende Dichtigkeit zu begründen als durch fehlende oder nicht ausreichende Dämmung.
Luftdichtigkeit ist kein zusätzlicher Anspruch den Sie bei einem Handwerker bestellen müssen. Luftdichtigkeit ist gesetzlich vorgegeben und Firmen haben sich an diese zu halten. Leider wird in diesem Bereich noch zu häufig nach „alter Schule“ gearbeitet und der luftdichten Bauweise nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt. Um jedoch eine angemessene Energieeinsparung zu erreichen ist luftdichtes Bauen nicht nur wünschenswert sondern absolut notwendig. Nicht nur, damit der Wind nicht durchs Haus „stürmt“, sondern auch um vor weiteren Bauschäden (insbesondere Durchfeuchtung von Dämmung und Holzkonstruktionen sowie Schimmelbildung) geschützt zu sein.
Die luftdichte Bauweise, insbesondere bei Gebäudesanierungen, stellt die Handwerksbetriebe mitunter vor Probleme die nicht immer einfach zu lösen sind jedoch darf dieses nicht als Ausrede genutzt werden. Auch ist einzusetzendes Material nicht gerade günstig und so neigen die einen oder anderen dazu minderwertiges oder nicht zugelassenes Material einzusetzen. Luftdichtigkeit ist dann nur noch reine Glückssache und vom Bauherrenschlecht, gar nicht oder erst zu spät zu beurteilen.
Probates und einziges Mittel zur Ermittlung einer geglückten Luftdichtigkeit ist die Gebäudedichtigkeitsmessung (BlowerDoor-Messung). Es handelt sich hierbei um ein anerkanntes Messverfahren zu Ermittlung der Undichtigkeiten in der Gebäudehülle.
Blowerdoor Test Messverfahren
Mittels einer Messanlage (BlowerDoor), welche in die Haustür oder Nebeneingangstür eingespannt wird, wird Luft aus dem zu prüfenden Objekt herausgezogen. Die Anlage fördert so viel Luft, bis einUnterdruck von 50 Pascal (100.000 Pascal = 1 Bar) erreicht wird. Dieser Druck wird automatisch dauerhaft von der Anlage gehalten. Aufgrund der angezeigten Menge an Luft, die aus dem Gebäude gezogen werden muss, kann man grob die Ausführungsqualität ermitteln bzw. die Luftdichtheitbestimmen.
Während des Prüfdruckes kann das Gebäude nun von innen abgegangen werden und relevante Bereiche (Fenster, Außentüren, Steckdosen, Lichtschalter und insbesondere die oberste Etagendecke) auf Zugerscheinungen hin untersucht werden.
Dabei ist der Handrücken dass effektivste Instrument. Leichteste Luftbewegungen können wahr genommen werden. Desweiteren lassen sich Rauchstifte und Luftstromanemometer undInfrarotkameras einsetzen. Diese dienen jedoch der Bestimmung und Visualisierung vonLuftbewegungen und werden von uns eher zur Dokumentation bzw. zum Nachweis von Mängelngenutzt.
Für den Nachweis bzw. für das Messprotokoll werden mittels der BlowerDoor-Anlageunterschiedliche Druckstufen eingemessen und der jeweilige Volumenstrom ermittelt. Diese Messung wird sowohl mit Unterdruck als auch mit Überdruck durchgeführt.
Messwerte
Der Wert der Luftdichtigkeit wird in Luftwechselrate (n50) angegeben.
Grundlage zur Berechnung der Luftwechselrate ist das Luftvolumen des „gewollt beheizten Raumes“ bzw. die Grenzen der thermischen Hülle innerhalb des Objektes.
Bei Gebäuden mit Fensterlüftung darf das eigene Luftvolumen maximal 3 mal pro Stunde durchUndichtigkeiten nachströmen (n50 = max. 3)
Bei Gebäuden mit automatischer Belüftungsanlage darf der n50 = max. 1,5 betragen.
Passivhäuser n50 = max. 0,6.
Dabei gelten bei jeder Messung, trotz gutem Ergebnis, die Undichtigkeiten zu ermitteln und zu beurteilen.
Nicht bestehen einer Messung
Sollte es wiedererwartend dazu kommen, dass bei der Messung Mängel aufgefunden werden oder sogar die Prüfung nicht bestanden wird, gilt es entsprechende Mängel zu ermitteln und in ihrem Umfang zu beurteilen.
Dabei wird versucht, die Fehlstellen zu finden OHNE Schäden am Gebäude anzurichten. Zum einen helfen uns unsere langjährige Erfahrung und Kenntnisse bei der Umsetzung zur luftdichten Bauweise, zum anderen können wir auf Hilfsmittel (z.B. Endoskope) zurückgreifen.
Erst als letzte Maßnahme müssen Bauteile geöffnet werden, um den Nachweis mangelhafter Ausführungen zu erbringen. Sollte es jedoch so weit kommen, geht der Schaden und die Folgekosten zu Lasten des Verursachers.
Zeitpunkt der Messung
Es gibt 2 Zeitpunkte für eine BlowerDoor-Messung. Zum einen die vorgezogene Messung welche stattfinden sollte zur Überprüfung der luftdichten Ebene nach Fertigstellung dieser. Der Vorteil liegt darin dass Mängelfindung und Nacharbeiten ohne größere Demontagen von Wand- und Deckenverkleidungen möglich ist. Man hat direkten Einblick und auch Zugriff auf die Verklebungen und Folien.
Die vorgezogene Messung sollte auf jeden Fall statt finden.
Die zweite Messung findet bei Fertigstellung des gesamten Innenausbaus statt. Da zur Beurteilung der Luftdichtigkeit auch Verkleidungen und Tapeten zählen findet die Messung statt wenn das Gebäude in bezugsfertigem Zustand ist.
Was macht eigentlich der Bausachverständige?
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